Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 12 AL 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt einer Sperrzeit wegen der Aufgabe eines Arbeitsplatzes; Einordnung der Kündigung durch den Arbeitnehmer als versicherungswidriges Verhalten; Ausschluss des Eintritts der Sperrzeit wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Kündigung durch den Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.05.2004 - S 60 AL 856/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 12 AL 54/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 12 AL 54/04
Für den Beginn einer Sperrzeit ist nicht entscheidend, zu welchem Zeitpunkt eine Arbeitslosmeldung erfolgte oder Leistungen beantragt wurden (Bundessozialgericht [BSG], Urt. vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - = SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).Was als wichtiger Grund für die Lösung eines Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt, ist in Abwägung der Interessen der betroffenen Arbeitnehmer mit denen der Versichertengemeinschaft zu bestimmen (BSG, Urt. vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - = SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).
Aber selbst unter dieser Voraussetzung muss berücksichtigt werden, dass sich die Bedeutung der befristeten Tätigkeiten in der Arbeitswelt verändert hat (BSG, Urt. vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - = SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).
Dieser Hintergrund ist auch dann zu beachten, wenn im Interesse der Versichertengemeinschaft für die Anerkennung eines wichtigen Grundes zumindest eine konkrete Aussicht auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages zu fordern ist (BSG, Urt. vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - = SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).
- LSG Hessen, 15.04.2005 - L 7/10 AL 119/04
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel vom unbefristeten in ein …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - L 12 AL 54/04
Die in Art. 12 des Grundgesetzes verbürgte Berufsfreiheit erfasst auch das Interesse eines Arbeitnehmers, aus einer unbefristeten Tätigkeit in eine befristete zu wechseln (BSG, a.a.O., Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 15. April 2005 - L 7/10 AL 119/04 -).